Rechtsprechung
LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 73 Abs 1a S 3 SGB 5, § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5, § 31 Abs 1 Ärzte-ZV
Vertragsärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher Versorgung - Beurteilung des Versorgungsbedarfs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Internisten auf Erteilung einer Sondergenehmigung für präventive Rekto-Sigmo-Koloskopie; Gleichzeitige Teilnahme eines Internisten an der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung; Befristete Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beurteilung des Versorgungsbedarfs § 73 Abs. 1a S. 3 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 16.03.2005 - S 28 KA 3171/03
- LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R
Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und …
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05
Bei der Einschätzung des Versorgungsbedarfs nach § 73 Abs. 1 a Satz 3 SGB V ist auf die zur Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs. 1 Satz 1 SGB V entwickelten Grundsätze (siehe: Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2000, Az: B 6 KA 35/99 R) zurückzugreifen.Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 28. Juni 2000, Az.: B 6 KA 35/99 R).
- BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an …
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05
Bei Ermittlung des Versorgungsbedarfs kann die dem an der A-klinik beschäftigten Arzt Dr. J. befristet erteilte Ermächtigung zur Durchführung von Koloskopien auf Überweisung von Vertragsärzten allerdings nicht berücksichtigt werden, sofern es sich nicht wider Erwarten um eine bedürfnisunabhängige Ermächtigung im Sinne des § 5 Abs. 2 Bundesmantelvertrag - Ärzte handeln sollte, denn auch eine Ermächtigung nach §§ 31, 31 a Zulassungsverordnung - Ärzte darf nur nach quantitativer bzw. qualitativer Bedarfsprüfung erteilt werden, wobei den niedergelassenen Vertragsärzten nach § 75 Abs. 1 SGB V und unter Berücksichtigung der durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit (siehe Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. August 2004, Az.: 1 BvR 378/00) für den gesamten Bereich der ambulanten Versorgung der Vorrang gebührt. - BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05
Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in § 73 Abs. 1 a SGB V hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 17. Juni 1999 bestätigt (Az.: 1 BvR 2507/97). - BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 42/93
Ermächtigung zur Überweisung, soweit und solange eine ausreichende ärztliche …
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05
Die bei Entscheidung über einen Ermächtigungsantrag notwendige Bedarfsprüfung darf nämlich nicht dadurch ersetzt werden, dass sie für den Fall einer etwaigen Versorgungslücke vorsorglich auf Facharztüberweisungen beschränkt erteilt wird (so zutreffend: BSG, Urteil vom 15. März 1995, Az.: 6 RKa 42/93 m.w.N. und Schallen, Zulassungsverordnung für Ärzte etc., Kommentar, 4. Aufl. 2004, Rdnr. 694).
- LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 37/05
Honorarkürzung wegen fachfremd erbrachter ärztlicher Leistungen
Allerdings ist die Ermächtigung für die Tätigkeit der Abrechnungsgemeinschaft in K. (anders als für die Tätigkeit in Ha., vgl. dazu die Verfahren zum Aktenzeichen L 4 KA 35/05 und L 4 KA 36/05) bei Überweisung durch Vertragsärzte auf die Durchführung von Radiojod-Therapien der Schilddrüse und die dazu erforderlichen diagnostischen Leistungen beschränkt.Diese Begründung konnte bezogen auf das unter dem Aktenzeichen L 4 KA 36/05 geführte Parallelverfahren insofern nicht überzeugen, als die Beklagte dort mehr Zuschlagsziffern nach Nr. 5466 EBM-Ä (400-mal) gekürzt hat als Grundleistungen nach Nr. 5440 EBM-Ä (350-mal).
Dem entsprechend hat die Klägerin die Nrn. 1216, 1224 EBM-Ä in dem hier streitgegenständlichen Quartal IV/01 zur Abrechnungsnummer ...A. (K.) immerhin jeweils 51 bzw. 50 x und im Quartal I/2002 zur Abrechnungsnummer ... B. (Ha., Gegenstand des Parallelverfahrens zum Az L 4 KA 36/05) jeweils 40 x abgerechnet.
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R
Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher …
So bestimmt § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V, dass der Zulassungsausschuss für Kinderärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung eine von der in Satz 1 aaO normierten Trennung abweichende - befristete - Regelung treffen kann, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung sonst nicht gewährleistet ist (s zu einer solchen Konstellation HessLSG, Urteil vom 15. März 2006 - L 4 KA 36/05 - RdNr 29 f - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
Vertragsarztangelegenheiten
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).Ergänzend hierzu kann zwecks Einschätzung des Versorgungsbedarfs auch auf die zur Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs. 1 Satz 1 SGB V entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 - Senatsurteil vom 26.05.2004 - L 11 KA 163/03 - LSG NRW, Urteil vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
Vertragsarztangelegenheiten
Zwar besteht Bedarf für eine Ermächtigung (§ 116 Satz 2 SGB V) nicht hinsichtlich solcher Leistungen, die als ambulante Operation nach § 115b Abs. 2 Satz 1 SGB V in ausreichendem Maße angeboten und auch tatsächlich durchgeführt werden (BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - vgl. auch LSG Sachsen, Urteil vom 27.06.2007 - L 1 KA 25/05 -: LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -). - LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
Parteistellung einer Abrechnungsgemeinschaft von ermächtigten Ärzten - Befugnis …
Dass es sich bei den von der Klägerin durchgeführten Augenuntersuchungen nicht nur um Einzelfälle handelt, wird unter Berücksichtigung der Kürzungen deutlich, die die Beklagte im Quartal I/02 für Ha. (Gegenstand des Verfahrens L 4 KA 36/05) und im Quartal IV/01 für K. (Gegenstand des Verfahrens L 4 KA 37/05) vorgenommen hat. - SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 1062/06
Gleichzeitige Teilnahme an der haus- und fachärztlichen Versorgung
Der hiergegen eingelegten Berufung gab das Landessozialgericht Hessen mit Urteil vom 15.03.2006, Az.: L 4 KA 36/05 teilweise statt.